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   LSG Nordrhein-Westfalen, 23.05.2013 - L 7 AS 182/13 B   

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https://dejure.org/2013,13158
LSG Nordrhein-Westfalen, 23.05.2013 - L 7 AS 182/13 B (https://dejure.org/2013,13158)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 23.05.2013 - L 7 AS 182/13 B (https://dejure.org/2013,13158)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 23. Mai 2013 - L 7 AS 182/13 B (https://dejure.org/2013,13158)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 12.07.2012 - B 14 AS 153/11 R

    Arbeitslosengeld II - Verfassungsmäßigkeit der Neuermittlung des Regelbedarfs für

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 23.05.2013 - L 7 AS 182/13
    Danach ist die Höhe des Regelbedarfs für Alleinstehende nach dem SGB II für die Zeit ab dem 01.01.2011 nicht in verfassungswidriger Weise zu niedrig festgesetzt worden (BSG, Urteil vom 12.07.2012, B 14 AS 153/11 R).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 19.04.2012 - L 7 AS 1305/11

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 23.05.2013 - L 7 AS 182/13
    Der Klägerin war auch nicht im Hinblick auf die von ihr erwähnte Entscheidung des Senats vom 19.04.2012 (L 7 AS 1305/11 B) Prozesskostenhilfe zu gewähren.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 10.12.2013 - L 2 AS 1000/13
    Nachdem die für das Rechtsgebiet der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) zuständigen Senate des Bundessozialgerichts (BSG) eine Verfassungswidrigkeit der Regelleistungen jedenfalls für alleinstehende Erwachsene, erwachsene Ehepartner, die zusammenleben sowie für einen Paarhaushalt mit Kind verneint haben (vgl. BSG Urteile vom 12.07.2012 - B 14 AS 153/11 R und B 14 AS 189/11 R; Urteile vom 28.03.2013 - B 4 AS 12/12 R und B 4 AS 47/12 R) und das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) die Verfassungsbeschwerden gegen die Urteile vom 12.07.2012 nicht zur Entscheidung angenommen hat (BVerfG Beschluss vom 20.11.2012 - 1 BvR 2203/12 unveröffentlicht; BVerfG Beschluss vom 27.12.2012 - 1 BvR 2471/12 unveröffentlicht) besteht eine hinreichende Erfolgsaussicht für eine Klage auf höhere Leistungen nach dem SGB II für die Kläger nicht (vgl. auch LSG NRW Beschluss vom 19.06.2013 - L 19 AS 761/13 B unveröffentlicht; Beschluss vom 23.05.2013 - L 7 AS 182/13 B juris Rn. 4).
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